Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die Nachfolge dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass z.B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Dabei stehen dem Rechtsanwalt und Steuerberater insbesondere auch nach der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden helfen.
Gerne betreuen wir sie bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen. Erben beraten wir hinsichtlich steuerlicher "Korrekturmöglichkeiten", z.B. durch Ausschlagung oder Pflichtteilsansprüche und erledigen auch die Erbschaftsteuererklärung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und lebzeitigen Vermögensübertragungen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt