Qualifizierte Beratung vom Spezialisten

Steuerberatung, Jahresabschlüsse

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie in allen Steuerfragen sowie bei der Planung der Zukunft Ihres Unternehmens.

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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Eine aussagekräftige Buchhaltung ist Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen. Mit einem effizienten Rechnungswesen können Sie rasch auf Veränderungen reagieren und haben einen Vorsprung gegenüber Ihren Mitbewerbern.

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Erbschafts- und Schenkungsteuer

Neben der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen ist die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge für uns ein wichtiger Beratungsschwerpunkt.

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Existenzgründungsberatung

Ein guter Start in die Selbständigkeit ist die Basis für Ihren zukünftigen Erfolg als Unternehmer/in. Wir unterstützen und begleiten Ihre Vorhaben von Beginn an kompetent und zielorientiert.

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Mobile Finanzbuchführung

Zur Vermeidung des Transports umfangreicher Buchhaltungsunterlagen buchen wir für Sie auch vor Ort in Ihrem Unternehmen. Ein weiterer Vorteil: Sie behalten den uneingeschränkten Zugriff auf Ihre geschäftlichen Unterlagen.

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Unternehmen online

Durch einen digitalen Datenaustausch gibt es viele Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandanten zu optimieren. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an.

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Aktuelles

Der Bundestag hat am 17.12.2023 das Wachstumsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen:

  • Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 3 Nr. 73 EStG

  • Geschenke, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

  • Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 EStG

  • Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude, § 7 Abs. 5a EStG

  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b EStG

  • Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5 EStG

  • Verpflegungsmehraufwand, § 9 Abs. 4a EStG

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4. Corona Steuer Hilfegesetz

Der Bundesrat hat am 10.6.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am 19.5.2022 beschlossen hatte. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

In Kraft treten können dann erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus.

 

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